Fotoğrafların arşivlenmesi ve eposta bildirimleriyle ilgili bildirim

Yeni siparişlere olanak sağlamak için fotoğraflarınızı arşivlemek hizmetimizin bir parçasıdır ve dolayısıyla bu, bir müşteri hesabı oluşturmanın sözleşmesel bir parçasıdır.

Buna ek olarak, eposta yoluyla hatırlatıcıların / bildirimlerin gönderilmesi (örneğin, fotoğrafların hazırlanması veya fotoğrafların silinmesi ile ilgili bilgiler) hizmetimizin bir parçasıdır ve bu nedenle ayrı bir izin isteği gerektirmez.

E-postaların gönderilmesi şu anda medyada yoğun bir şekilde tartışıldığından, yeni müşteri hesapları için ek onay alma kararı aldık. Bizden daha fazla mesaj almak istemiyorsanız, lütfen bize bir e-posta yazın veya e-posta bildirimi içerisindeki üyelikten çık bağlantısına tıklayın.

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.goettlicherfotografieren.de sowie http://goefot.wordpress.com und http://www.facebook.com/goettlicherfotografieren; Anette Mayerhofer geb. Göttlicher

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

I.Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an www.goettlicherfotografieren.de sowie http://goefot.wordpress.com und http://www.facebook.com/goettlicherfotografieren; Anette Mayerhofer geb. Göttlicher– nachstehend „Fotografin“ genannt – erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

 

II. Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder/Bilddateien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.

5. Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke oder Veröffentlichung im Internet wird die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber -> „Foto: © by www.goettlicherfotografieren.de“ des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

6. Die Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative/ der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung (z.B. dem Erwerb einer Foto-CD).

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder/Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale lt. Preisliste berechnet; Nebenkosten (Reisekosten – ab dem 15. Kilometer mit einem Satz von 0,30 EUR pro km, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 15 (in Worten: fünfzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Fotografin.

4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei der Fotografin eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2. Die Fotografin verwahrt die Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrten Bilddateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bilddateien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

 

V. Leistungsstörung

1. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber einen Datenträger und/oder mehrere Lichtbilder/Bilddateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/Datenträger kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Liefertermine für Lichtbilder/Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.

 

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (Adressen) können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VII. Nutzung und Verbreitung

Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung / zu Veröffentlichungen der Fotografin benutzt werden dürfen, z.B. im Internet (Webpräsenz der Fotografin, Facebook-Seite etc.), in Printmedien (Flyer, Werbematerial) oder in Buchform (Fotobuch als Anschauungs- und Werbematerial). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

VIII. Verwertungsgesellschaften

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an die Fotografin als nicht-juristische Person, für Dienstleistungen mit werbetechnischem Hintergrund (Werbeaufnahmen) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de .

 

IX. Schlussbestimmungen Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, München. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unzulässig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

 

Stand 21.02.2013